Du hast einen neuen Kunden in Berlin-Mitte gewonnen. Die Website steht, das Design ist modern, die Texte sitzen. Aber was ist, wenn ein Nutzer mit Sehbehinderung deine Seite besucht? Oder jemand, der keine Maus bedienen kann?
Seit dem 28. Juni 2025 ist Barrierefreiheit für Websites keine freiwillige Leistung mehr. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben. Und das betrifft auch dich – wenn du Waren oder Dienstleistungen online anbietest.
Viele Unternehmer in Berlin und Brandenburg sind verunsichert. Was genau muss die Website können? Welche Fristen gelten? Und was kostet der ganze Spaß eigentlich?
Lass uns das gemeinsam durchgehen. Schritt für Schritt. Ohne Fachchinesisch.
BFSG, WCAG, BITV – was steckt hinter den Kürzeln?
Das Wichtigste zuerst: Das Gesetz, um das es geht, heißt Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – kurz BFSG. Es setzt eine EU-Richtlinie um, den European Accessibility Act (EAA). Das bedeutet: Die Regeln gelten europaweit einheitlich.
Das BFSG ist am 28. Juni 2025 in Kraft getreten. Seit diesem Stichtag müssen Websites und Apps barrierefrei sein – vorausgesetzt, sie fallen unter den Geltungsbereich des Gesetzes.
Und da wird es für dich interessant.
Betroffen sind grundsätzlich alle Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern oder mehr als 2 Millionen Euro Jahresumsatz. Kleinstunternehmen unter dieser Schwelle, die Dienstleistungen anbieten, sind von der Pflicht ausgenommen. Allerdings: Wer Produkte herstellt, muss die Anforderungen auch als Kleinstunternehmen erfüllen.
Die technischen Anforderungen stecken in einem anderen Regelwerk: den Web Content Accessibility Guidelines – kurz WCAG. Die aktuelle Version ist WCAG 2.2. Sie definiert, was eine Website können muss, um als barrierefrei zu gelten.
Für öffentliche Stellen in Deutschland – also auch für viele Behörden in Berlin – gilt zusätzlich die BITV 2.0 (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung). Die ist strenger als die WCAG und verlangt unter anderem Angebote in Deutscher Gebärdensprache und Leichter Sprache.
Was heißt „barrierefrei“ eigentlich konkret?
Viele denken bei Barrierefreiheit an blinde Menschen und Screenreader. Das ist wichtig, aber nur ein Teil des Ganzen.
Barrierefreiheit bedeutet: Jeder Mensch kann deine Website nutzen – unabhängig von Einschränkungen.
Das betrifft:
- Menschen mit Sehbehinderung: Sie brauchen ausreichende Kontraste, skalierbare Schrift und Alternativtexte für Bilder.
- Menschen mit motorischen Einschränkungen: Sie navigieren oft nur mit der Tastatur – ohne Maus.
- Menschen mit Hörbehinderung: Sie sind auf Untertitel oder Transkripte für Videos angewiesen.
- Menschen mit kognitiven Einschränkungen: Sie profitieren von einfacher Sprache und klarer Navigation.
Die häufigsten Barrieren – und wie du sie vermeidest
Ein Test von Aktion Mensch und Google hat 65 der meistbesuchten deutschen Online-Shops untersucht. Das Ergebnis war ernüchternd: Nur etwa ein Drittel ist zumindest in Teilen barrierefrei. Gerade einmal 20 der 65 geprüften Websites waren über die Tastatur bedienbar.
Das sind die häufigsten Probleme – und so löst du sie:
Keine Tastaturbedienbarkeit. Viele Websites lassen sich nur mit der Maus navigieren. Teste deine Seite selbst: Drück die Tab-Taste. Kommst du überall hin? Siehst du, wo du dich gerade befindest? Wenn nicht, fehlt der sichtbare Fokus – ein dicker Rahmen um das aktive Element.
Schlechte Kontraste. Graue Schrift auf hellgrauem Hintergrund ist für viele Menschen kaum lesbar. Die WCAG schreibt ein Kontrastverhältnis von mindestens 4,5:1 für normalen Text vor. Es gibt kostenlose Tools wie den WAVE-WebAIM-Checker, mit dem du das prüfen kannst.
Fehlende Alternativtexte für Bilder. Blinde Nutzer lassen sich Websites vorlesen. Wenn ein Bild keinen Alternativtext hat, hören sie nur „Grafik“. Das ist etwa so hilfreich wie ein leeres Schaufenster.
Unverständliche Formulare. Springt der Cursor in das richtige Feld, wenn du auf die Beschriftung klickst? Wenn nicht, ist das Formular nicht barrierefrei. Das betrifft besonders Kontaktformulare und den Checkout-Prozess im Shop.
Störende Overlays. Cookie-Banner, Newsletter-Popups oder Werbeeinblendungen, die den Hauptinhalt verdecken und sich nicht schließen lassen – das ist für viele Nutzer eine unüberwindbare Hürde.
Berlin und das Thema Barrierefreiheit – wo stehen wir?
Berlin hat sich dem Thema verschrieben. Das offizielle Hauptstadtportal berlin.de ist weitgehend barrierefrei gestaltet – Grundlage ist die BITV 2.0. Die Kompetenzstelle für digitale Barrierefreiheit ist für alle öffentlichen Stellen Berlins zuständig und treibt das Thema voran.
Aber: Eine Analyse zeigt auch, dass es noch viel zu tun gibt. „Gute Ansätze, fehlende Steuerung“ lautet das Fazit eines Berichts zur digitalen Barrierefreiheit in Berlin.
Für Unternehmen in Berlin und Brandenburg heißt das: Wer jetzt handelt, verschafft sich einen Vorteil. Nicht nur rechtlich, sondern auch im Wettbewerb. Barrierefreie Websites werden von Suchmaschinen besser bewertet, laden oft schneller und bieten allen Nutzern eine bessere Erfahrung.
WordPress und Barrierefreiheit – geht das zusammen?
Ja, absolut. WordPress bringt von Haus aus viele Funktionen für Barrierefreiheit mit. Das Problem sind meist die Themes und Plugins.
Viele gekaufte Themes sind vollgestopft mit Animationen, Schiebeelementen und verschachtelten Menüs – ein Albtraum für die Tastaturnavigation. Page Builder wie Elementor oder Divi erzeugen oft aufgeblähten Code, der Screenreader verwirrt.
Deshalb bauen wir bei Devtrix unsere Themes komplett selbst. Von Grund auf. Ohne Page Builder, ohne Plugin-Overhead. Das gibt uns die volle Kontrolle über den HTML-Code – und damit über die Barrierefreiheit.
Ein sauber aufgebautes WordPress-Theme mit semantischem HTML, klarer Überschriftenhierarchie und korrekten ARIA-Labels erfüllt die WCAG-Anforderungen problemlos. Es geht nicht um Zauberei, sondern um saubere Arbeit.
Was kostet eine barrierefreie Website?
Das ist die Frage, die mir am häufigsten gestellt wird. Die ehrliche Antwort: Es kommt darauf an.
Eine komplett neue Website, die von Anfang an barrierefrei konzipiert wird, kostet kaum mehr als eine „normale“ Website. Der Mehraufwand liegt vielleicht bei 10 bis 20 Prozent.
Anders sieht es aus, wenn eine bestehende Website nachträglich barrierefrei gemacht werden muss. Dann hängen die Kosten stark vom aktuellen Zustand ab. Ein Theme, das nie auf Barrierefreiheit ausgelegt war, komplett umzubauen kann teurer sein als ein Neubau.
Es gibt auch Plugins wie AccessGO, die für etwa 39 Euro im Monat eine Barrierefreiheits-Schnittstelle einbinden. Die helfen bei einfachen Anpassungen wie Schriftgröße oder Kontrast – ersetzen aber keine grundlegende barrierefreie Entwicklung. Sie sind ein zusätzliches Werkzeug, nicht die Lösung.
Und wenn ich es einfach ignoriere?
Keine gute Idee. Das BFSG sieht Bußgelder von bis zu 100.000 Euro vor. Außerdem können Wettbewerber, Verbraucherschutzverbände oder Betroffene rechtlich gegen dich vorgehen – etwa durch Abmahnungen oder Unterlassungsklagen.
Seit September 2025 prüft zudem eine neue Marktüberwachungsstelle bundesweit digitale Angebote auf Barrierefreiheit. Die Zeiten, in denen man das Thema aussitzen konnte, sind vorbei.
Fazit: Lieber jetzt handeln als später hektisch werden
Barrierefreiheit ist kein Hexenwerk. Es ist eine Frage der Einstellung – und der sauberen technischen Umsetzung.
Wer seine Website jetzt barrierefrei macht, vermeidet nicht nur rechtliche Risiken. Er erreicht mehr Kunden, verbessert seine SEO und zeigt Haltung.
In Berlin und Brandenburg gibt es viele gute Agenturen, die dich dabei unterstützen können. Wichtig ist, dass du jemanden findest, der nicht nur Page Builder zusammenklickt, sondern wirklich versteht, wie barrierefreies Webdesign funktioniert.
Wenn du wissen willst, wie barrierefrei deine aktuelle Website ist – oder wenn du eine neue Website planst und das Thema von Anfang an richtig angehen willst – dann melde dich einfach. Schreib uns über das Kontaktformular. Wir schauen uns deine Seite an und sagen dir ehrlich, wo du stehst und was zu tun ist.
Denn eins ist klar: Der 28. Juni 2025 ist längst vorbei – und die Anforderungen sind jetzt Alltag.